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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich / AGB-Integration

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen GründerGeschmack – Inhaber: Marvin Freiberg, c/o foodlab, Überseeallee 10, 20457 Hamburg (nachfolgend „Dienstleister“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Diese AGB sind automatisch Bestandteil jedes Auftrags, auch wenn sie nicht nochmals gesondert in einem einzelnen Vertrag erwähnt werden.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen im Bereich Verkostungen, Messebetreuung, Promotion, Store Checks sowie vergleichbare Field-Marketing- und Vertriebsunterstützungsmaßnahmen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(3) Der Dienstleister schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote sind freibleibend.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme oder tatsächliche Leistungsaufnahme zustande.

(3) Aufträge und Einsatzanfragen erfolgen grundsätzlich über das vom Dienstleister bereitgestellte Buchungssystem: www.gruender-geschmack.de/buchen.

Maßgeblich für Leistungsumfang, Einsatzzeiten und Konditionen sind die im Buchungssystem hinterlegten Angaben.

Abweichende Buchungswege (z. B. per E-Mail, Telefon oder über sonstige Kommunikationskanäle) sind nur in Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher Zustimmung des Dienstleisters möglich.

§ 4 Einsatz von Personal / Subunternehmern

(1) Der Dienstleister ist berechtigt, zur Leistungserbringung selbständige Subunternehmer, Freelancer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

(2) Ein Anspruch auf den Einsatz bestimmter Personen besteht grundsätzlich nicht.

(3) Zwischen dem eingesetzten Personal und dem Auftraggeber wird kein Arbeitsverhältnis begründet.

(4) Der Dienstleister haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des eingesetzten Personals im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Produkte, Genehmigungen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Bei Verkostungen trägt der Auftraggeber die Verantwortung für:

  • Verkehrsfähigkeit der Produkte
  • Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften
  • ordnungsgemäße Kennzeichnung

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot schriftlich vereinbarten Preise.

(2) Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Soweit der Dienstleister als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG tätig ist, wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

(3) Die im Angebot oder Auftrag vereinbarte Einsatzzeit gilt als gebuchte Arbeitszeit und umfasst sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung des Einsatzes stehenden Tätigkeiten.

(4) Verzögerungen oder Wartezeiten, die nicht vom Dienstleister zu vertreten sind (z. B. verspätete Standfreigabe, fehlende Ware, organisatorische Probleme vor Ort), gelten als Arbeitszeit und werden entsprechend vergütet. Wird ein Einsatz vorzeitig durch den Auftraggeber oder durch Umstände aus dessen Verantwortungsbereich beendet, bleibt der Vergütungsanspruch des Dienstleisters für die vereinbarte Einsatzzeit bestehen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine Verkostung oder Promotion vorzeitig beendet wird, weil die zur Verfügung gestellte Ware vollständig ausverkauft oder nicht mehr verfügbar ist.

(5) Übernimmt der Dienstleister den Einkauf von Waren oder Materialien im Auftrag des Auftraggebers, wird neben dem reinen Warenwert eine gesonderte Beschaffungspauschale erhoben. Die Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(6) Die Erstellung von Verkostungsprotokollen, Store-Check-Berichten oder sonstigen Reportings erfolgt nur, sofern dies beauftragt wurde, und wird gesondert vergütet. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(7) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(8) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 BGB.

(9) Reisekosten, Spesen, Parkgebühren oder sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

(10) Sofern für die Durchführung eines Einsatzes Reise- oder Übernachtungskosten erforderlich sind, werden diese grundsätzlich vom Auftraggeber organisiert und gebucht. Der Auftraggeber stellt sicher, dass notwendige Reise- und Übernachtungsleistungen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Übernimmt der Dienstleister ausnahmsweise die Organisation oder Buchung von Reise- oder Übernachtungsleistungen, werden die entstehenden Kosten sowie eine etwaige Organisationspauschale gesondert in Rechnung gestellt.

(11) Die vom Auftraggeber über das Buchungssystem oder einen Kostenrechner ermittelten Preise dienen ausschließlich als Richtwert.
Die tatsächlich in Rechnung gestellten Kosten können hiervon abweichen.
Maßgeblich für die Vergütung sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Preise.

§ 7 Stornierung / Ausfallhonorar

(1) Stornierungen von Aufträgen sind ausschließlich über das vom Dienstleister bereitgestellte Buchungssystem (www.gruender-geschmack.de/buchen) vorzunehmen. Stornierungen, die auf anderen Wegen (z. B. E-Mail, Telefon, Chat) übermittelt werden, sind nur wirksam, wenn der Dienstleister diese ausdrücklich bestätigt. Maßgeblich für die Berechnung von Stornogebühren ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung im Buchungssystem wirksam eingetragen wurde.

(2) Bei Stornierung durch den Auftraggeber fallen folgende pauschale Ausfallhonorare an:

ab 14 Kalendertage vor Einsatzbeginn: 50 % des vereinbarten Nettoauftragswertes

ab 7 Kalendertage vor Einsatzbeginn oder bei Nichtdurchführung am Einsatztag: 100 % des vereinbarten Nettoauftragswertes

(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. Personalbuchungen, Reisebuchungen, Messeakkreditierungen) sind in jedem Fall vollständig zu erstatten.

§ 8 Haftung

(1) Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Schäden aus:

  • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung ist – außer in Fällen von Abs. 1 – der Höhe nach begrenzt auf den jeweiligen Nettoauftragswert.

(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Höhere Gewalt und unverschuldete Leistungshindernisse

(1) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige vom Dienstleister nicht zu vertretende Umstände befreien den Dienstleister für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistungserbringung.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Naturereignisse (Unwetter, Sturm, Hochwasser etc.)
  • Streik oder Aussperrung
  • behördliche Anordnungen
  • Messeabsagen
  • Pandemien
  • nicht vorhersehbare technische oder infrastrukturelle Störungen
  • erhebliche, unvorhersehbare Verspätungen oder der Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel, sofern diese trotz üblicher und zumutbarer Reiseplanung nicht vermeidbar waren

(2) In den vorgenannten Fällen bleibt der Vergütungsanspruch des Dienstleisters grundsätzlich bestehen, sofern die Leistung nach Wegfall des Hindernisses noch erbracht wird oder für den Auftraggeber weiterhin wirtschaftlich verwertbar ist.

(3) Führt das Leistungshindernis lediglich zu einer Verspätung, gilt die Leistung nicht als mangelhaft. Eine Kürzung der Vergütung ist ausgeschlossen.

(4) Ist die Durchführung des Einsatzes aufgrund der genannten Umstände vollständig unmöglich und kann auch keine zumutbare Ersatzperson gestellt werden, bleibt der Anspruch auf Ersatz bereits entstandener Aufwendungen sowie gebuchter Personalkosten bestehen.

(5) Der Dienstleister informiert den Auftraggeber unverzüglich über entsprechende Leistungshindernisse.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.

(2) Soweit der Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Weitergabe personenbezogener Daten berechtigt ist.

§ 11 Foto-, Video- und Referenzrechte

(1) Der Dienstleister ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Foto- und Videomaterial zu Dokumentationszwecken zu erstellen.

(2) Der Auftraggeber räumt dem Dienstleister das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, einfache Nutzungsrecht ein, das im Rahmen des jeweiligen Auftrags erstellte Foto- und Videomaterial für eigene Marketing- und Referenzzwecke zu verwenden.

Dies umfasst insbesondere die Nutzung:

  • auf der eigenen Webseite
  • in sozialen Medien
  • in Präsentationen und Angebotsunterlagen
  • in Print- und Online-Werbemitteln
  • zur Eigenwerbung und Referenzdarstellung

(3) Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung, dass

  • keine identifizierbaren Personen abgebildet sind und
  • keine vertraulichen oder nicht öffentlich freigegebenen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden

Der Dienstleister ist berechtigt, den Auftraggeber unter Verwendung von Unternehmensname und Logo als Referenzkunden zu benennen.

§ 12 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln.

§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist Hamburg.

§ 14 Vertragssprache

(1) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

(2) Sofern Vertragsunterlagen oder Korrespondenz zusätzlich in einer anderen Sprache zur Verfügung gestellt werden, ist im Zweifel ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.